Auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend:
| 1. |
Der Versteigerer handelt im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben. |
| 2. |
Die unverbindlichen Steigerungssätze betragen: bis 50,- EUR mind. 2,- EUR, über 50,- EUR mind. 5,- EUR, über 100,- EUR mind. 10,- EUR, über 500,- EUR mind. 20,- EUR, über 1000,- EUR mind. 50,- Eur, über 5000,- EUR mind. 100,- EUR und über 10000,- EUR mind. 200,- EUR. |
| 3. |
Der Versteiger behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen |
| 4. |
Die zur Versteigerung kommenden Stücke können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibunen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen einer begründeten Mängelrüge, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden muss, innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. |
| 5. |
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und das Los erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. |
| 6. |
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Stücke sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, erfolgt dieses auf seine Kosten und Gefahr. |
| 7. |
Zur Zuschlagsumme werden 18 % Aufgeld und 2,- EUR pro Los erhoben, zzgl. Porto und Versicherung bei Versand. Inländischen und EU-Mitgliedsländer-Käufern wird außerdem die gesetzliche MwSt. von z. Zt. 7 % in Rechnung gestellt. |
| 8. |
Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und sofort zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind nach Rechnungszustellung sofort fällig. |
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Devisen und Schecks fremder Währung werden zum Tageskurs der Bundesbank (zuzüglich anfallender Bankspesen) angenommen. |
| 9. |
Bei Zahlungsverzug des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erhebt der Versteigerer einen Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages, daneben werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro angefangenen Monat berechnet. Die Übergabe und Übereignung der gekauften Lose an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des gesamten Auktionskaufes zuzüglich evtl. anfallender Verzugszuschläge und Zinsen. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass das Stück in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. |
| 10. |
Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf; die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung. |
| 11. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Dresden. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung. |
| 12. |
Sollte eine der vorstehende Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleib die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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Dresdner Briefmarken-Auktion
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